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FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1503/08 |
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AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 33a Abs. 1
Änderung wegen Tatsachen, die der zuständige FA-Sachbearbeiter einer anderen wenige Tage zuvor bearbeiteten Steuerakte hätte entnehmen können - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Änderung wegen Tatsachen, die der zuständige FA-Sachbearbeiter einer anderen wenige Tage zuvor bearbeiteten Steuerakte hätte entnehmen können
Verfahrensgang
- FG Saarland, 14.10.2010 - 1 K 1503/08
- BFH, 13.06.2012 - VI R 85/10
- FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1503/08
- BFH, 18.06.2015 - VI R 84/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.06.2012 - VI R 85/10
Nachträgliches Bekanntwerden i. S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO - offenbare …
Auszug aus FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1503/08
Auf die in dem Urteil zugelassene Revision hin hat der BFH mit Gerichtsbescheid vom 13. Juni 2012 VI R 85/10, BStBl II 2013, 5 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der von den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie auf die beigezogenen Behördenakten, die Akten des Revisionsverfahrens VI R 85/10 und die Sitzungsniederschrift verwiesen.
Eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 1 FGO kommt bei der gegebenen Sach- und Rechtslage nicht in Betracht, da der BFH in seinem Urteil vom 13. Juni 2012 VI R 85/10, BStBl II 2013, 5, die Rechtsfrage beantwortet hat, die den Senat im ersten Rechtsgang zur Revisionszulassung bewogen hatte, und weitere Revisionsgründe im Sinne von § 115 Abs. 2 FGO nicht vorliegen.
- BFH, 22.11.2006 - II B 6/06
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Auszug aus FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1503/08
Zwar gelten auch für die Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO die allgemeinen Regeln über die objektive Feststellungslast (BFH vom 22. November 2006 II B 6/06, BFH/NV 2007, 395 ;… von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 173 AO Rz. 78;… Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 173 AO Rz. 53).Demnach hat die Finanzbehörde die Folgen der Unerweislichkeit von Tatsachen zu tragen, die den Tatbestand des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfüllen, das heißt, sie trägt die objektive Feststellungslast dafür, dass die für die Änderung des Bescheides erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen (siehe zum Beispiel BFH vom 19. Mai 1998 I R 140/97, BStBl II 1998, 599 ; vom 22. November 2006 II B 6/06, BFH/NV 2007, 395 ).
- BFH, 19.05.1998 - I R 140/97
Beweislast bei neuen Tatsachen
Auszug aus FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1503/08
Demnach hat die Finanzbehörde die Folgen der Unerweislichkeit von Tatsachen zu tragen, die den Tatbestand des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfüllen, das heißt, sie trägt die objektive Feststellungslast dafür, dass die für die Änderung des Bescheides erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen (siehe zum Beispiel BFH vom 19. Mai 1998 I R 140/97, BStBl II 1998, 599 ;… vom 22. November 2006 II B 6/06, BFH/NV 2007, 395 ). - BFH, 26.02.2009 - II R 4/08
Einheitlicher Erwerbsgegenstand - Bauvertrag als nachträglich bekannt gewordene …
Auszug aus FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1503/08
Eine Tatsache ist dem Finanzamt nur dann im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bekannt, wenn es positive Kenntnis erlangt hat (BFH vom 26. Februar 2009 II R 4/08, BFH/NV 2009, 1599 ). - FG Saarland, 14.10.2010 - 1 K 1503/08
Übersehen von Fahrtkostenersatz als offenbare Unrichtigkeit; "Neuheit" einer dem …
Auszug aus FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1503/08
Der Rechtsstreit befindet sich im zweiten Rechtsgang, nachdem der BFH das Urteil des 1. Senats des Finanzgerichts des Saarlandes vom 14. Oktober 2010 1 K 1503/08 aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hat.
- BFH, 18.06.2015 - VI R 84/13
Feststellungslast bei nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen im Sinne des § 173 …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 13. März 2013 2 K 1503/08 wird als unbegründet zurückgewiesen. - BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 116.09
Anfrage bei der Geschäftsstelle vor Urteilszustellung
Soweit die Ausführungen der Beschwerde hierzu das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gera - 2 K 1503/08.Ge - betreffen, können sie im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, weil es sich um ein anderes Verfahren handelt.